1. Vertragsabschluss
1.1 Der Veranstaltungsteilnehmer (Teilnehmer) gibt die Buchung des Teilnahme Pakets & der digitalen Marketingmaßnahmen gegenüber dem Veranstalter (Digital 24 UG) oder einem beauftragten Vermittler mündlich in einem Online Gespräch oder telefonisch ab. Die mündliche Zusage in einem Beratungsgespräch, ist sofort rechtsgültig (Vertrag) . Die Rechnung wird gem. vereinbarten Leistungen nach Abschluss des Vertrags an den Teilnehmer per E-Mail versandt. Diese gilt zugleich als Teilnahmebestätigung.
1.2 Mit Abschluss des Vertrages werden diese AGB, auf die der Kunde vorab ausdrücklich hingewiesen wurde, Vertragsbestandteil.
1.3 Der verbindliche Vertrag kommt mit dem mündlichen Vertrag mit einem Berater (Vermittler) oder dem Veranstalter direkt, rechtswirksam zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande. Der Veranstalter ist berechtigt unter den jeweiligen sachlichen Gegebenheiten der jeweiligen Veranstaltung abweichend vom gebuchten Teilnahme Paket, die Art, den Umfang, den Tag und die Uhrzeit der anzupassen und Auflagen hinsichtlich der Ausgestaltung des Fachvortrages und/oder des Experteninterviews wie z.B. Dauer des Vortrags zu machen, sofern hierfür jeweils ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht und soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
1.4 Der Veranstalter kann einseitig von dem abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung gegenüber dem Teilnehmer zurücktreten, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen in der Person des Teilnehmer, welche dem Vertrag zugrunde liegen, nicht oder nicht mehr gegeben sind. Wie z.B. Darstellung und Verkauf einer nicht angemeldeten Dienstleistung bzw. eines Produkts gem. Fragebogen, welchen jeder Teilnehmer vor Messebeginn ausfüllen muss.
1.5 Der Teilnehmer bucht mit dem Vertrag je nachdem ob Fachvortrag und oder Experteninterview einen Zeitslot, dieser ist bei Fachvorträgen ein bestimmter Tag und bei Experteninterviews ein bestimmter Tag und eine bestimmte Uhrzeit. Beides Legt der Veranstalter im Rahmen der optimalen Organisation der Messe fest.
1.6 Dem Teilnehmerwird bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, der genaue Tag und die Zeit für sein Live Experteninterview und ggfs. Auflagen schriftlich mitgeteilt. Der Veranstalter ist berechtigt, aus technischen und organisatorischen Erfordernissen von ggfs. vorher gemachten Zusagen sachlich gerechtfertigt abzuweichen und insbesondere dem Teilnehmer einen möglichst gleichwertige Zeit zuzuteilen. Dieses gilt auch nach bereits erfolgter schriftlicher Zuteilung des Zeitpunktes, wenn dazu schwerwiegende sachliche Gründe vorliegen. Ein Minderungsanspruch des Teilnehmer ist für diesen Fall ausgeschlossen. Erhebt der Teilnehmer nicht innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Bekanntgabe des Zeitpunkts Einwendungen gegen Tag und Uhrzeit des zugesagten Zeitfensters, sind vom Teilnehmer etwaige Einwendungen ausgeschlossen. Für die Mitteilung ist die Schriftform und Zugang innerhalb der o. g. Frist beim Veranstalter erforderlich.
2. Veröffentlichungen
2.1. Mit dem Vertragsschluss erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung aller Daten welche in Fragebögen und Emails vom Teilnehmer an den Veranstalter übermittelt werden und Speicherung auf einem magnetischen, digitalen und/oder optischen Medium. Der Teilnehmer für die Übermittlung der zutreffenden Daten selbst in Ihrer Korrektheit verantwortlich.
2.2. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Textform. Diese wird auch durch E-Mail gewahrt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Kosten ergeben sich aus dem Beratungsgespräch bzw. der Rechnung welche zugleich als Teilnahmebestätigung gilt. Nach der ordnungsgemäßen Teilnehmeranmeldung, wird mit der Zusendung der Rechnung die Hälfte der insgesamt fälligen Teilnehmergebühr bis spätestens 7 Tage nach dem Rechnungsausstellungsdatum bei dem Veranstalter zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% des Rechnungsbetrages werden acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr sofort fällig.
4.2 Der Veranstalter gewährt denjenigen Teilnehmer 10 % Rabatt auf den Gesamtbetrag welche den Teilnahmebetrag sofort in voller Höhe begleichen möchten.
4.3 Der Veranstalter gibt aus Kulanz dem Teilnehmer die Möglichkeit mit dem jeweiligen Berater eine individuelle Ratenzahlung zu vereinbaren, diese wird dann auch auf der Rechnung/Teilnahmebestätigung erfasst sein. Sollte der Teilnehmer die Fristen der Raten nicht einhalten und somit im Zahlungsverzug sein, behält sich der Veranstalter vor, die komplette Summe bei der ersten schriftlichen Mahnung (E-Mail) fällig zu stellen.
4.4. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
5. Rücktritt und Nichtteilnahme
5.1 Nach Erteilung der Zulassung ist ein Rücktritt von dem Vertrag außerhalb der gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Regelungen durch den Teilnehmer ausgeschlossen, so dass im Falle einer Absage, Kündigung oder Rücktritt durch den Teilnehmer nach dessen Zulassung dieser grundsätzlich den vollen Rechnungsbetrag zu tragen hat.
5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung nach erfolgter Messezulassung abzulehnen oder den bereits vereinbarten Zeitslot anderweitig zu vergeben, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt bzw. in Verzug ist.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung/ Messe/ Ausstellung zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder falls technische Herausforderungen/Probleme (wie z.B. technische System Ausfälle, Ausfälle von genutzten Online Dienstleistungen zum betreiben der App, Serverprobleme, Stromausfälle Funktionsprobleme mit und bei den App Stores usw.) für die Umsetzung durch Drittanbieter oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern, den Zeitslot zu verändern und/oder zu beschränken. Eine zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an den Teilnehmer Bestandteil des Vertrages.
5.4 Die in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr oder Rechnungen von Zusatzleistungen müssen vollständig 8 Wochen vor der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Andernfalls kann keine Teilnahmezulassung erteilt werden.
Bei kurzfristiger Anmeldung zur Messe (weniger als zwei Wochen vor der Messe) muss der gemeldete Teilnehmer den Nachweis der Banküberweisung dem Veranstalter übermitteln. Ausnahme: vereinbarte Ratenzahlung
6. Mitteilnehmer und Gemeinschaftspräsentationen
Jeder Teilnehmer benötigt bei Überlassung einer Vortragszeit im eigenen Fachvortrag an Dritte die Zustimmung des Veranstalters. Mitteilnehmer haben keinen Anspruch auf Nennung bei Veröffentlichungen zur Veranstaltung. Pro Mitteilnehmer wird eine Gebühr von 200€ (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben.
7. Haftung
7.1 Sollte die Veranstaltung infolge höherer Gewalt ( (wie z.B. technische System Ausfälle, Ausfälle von genutzten Online Dienstleistungen zum betreiben der App, Serverprobleme, Stromausfälle Funktionsprobleme mit und bei den App Stores, hierunter fallen auch Pandemien und sich daraus ergebende Maßnahmen des Staates wie Lockdowns, ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber dem Teilnehmer verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben. Der Veranstalter wird umgehend eine Ersatzveranstaltung planen und durchführen, sobald eine solche in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht wieder möglich sein sollte.
8. Verstöße gegen die Ausstellungsbedingungen
Dem Teilnehmer ist eine Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften, die gegen die guten Sitten verstößt oder die gegen den Veranstaltungszweck gerichtet ist, sowie Werbung zu weltanschaulichen oder politischen Zwecken untersagt. Im Falle eines Verstoßes wird der Veranstalter den entsprechenden Zeitslot des Teilnehmers ohne weitere Ankündigung sofort schließen.
9. Zahlungsfristen
Zahlungen können per Überweisung erfolgen. Bankdaten siehe Rechnung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbestimmungen und Fristen kann Ausstellungsausschluss unter Berechnung der entstandenen kosten bzw. Berechnung der banküblichen Verzugszinsen erfolgen. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Rechnungen anderweitig verfügen. Der Veranstalter kann in diesem Falle die Überlassung des Zeitslots verweigern und die digitalen Maßnahmen nicht durchführen.
10. Verjährung
10.1 Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter verjähren ein Jahr nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind.
10.2 Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmerichtlinien und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.
12. Digitale Werbe und Marketingmaßnahmen (App)
12.1 Der Teilnehmer erhält die Leistung gem. seines im Vorfeld gebuchten App Leistungspaktes (siehe Übersicht), die jeweiligen Zeiten des Versandes von E-Mail und oder Push Nachrichten legt der Veranstalter fest.
12.2 Der Teilnehmer stimmt mit Anerkennung dieser Bestimmungen zu, das der Veranstalter und seine Partnerunternehmen die persönlichen Daten von der Webseite des Teilnehmer für die Einrichtung auf der App verwenden.
12.3 Für die jeweiligen Leistungen und Aktionen meldet sich der Veranstalter bis spätestes 4 Wochen vor Messebeginn beim Teilnehmer um hier alle Inhalte und Abläufe zu besprechen und ein Konzept zu erstellen.
12.4 Die Inhalte der Pushnachrichten werden vom Veranstalter abgefragt, der Teilnehmer muß diese im gewünschten Zeitraum zur Verfügung stellen,
sollten die Fristen überschritten werde, entfallen die jeweiligen Pushnachrichten ersatzlos.
12.5 Der Veranstalter wird alle Erfordernisse des jeweiligen App Stores von Apple und Google einhalten, um einen Upload der App zu gewährleisten. Gleichwohl kann der Veranstalter keine Garantie für den Upload der App in die jeweiligen App Stores von Apple und Google und die dortige einwandfreie Funktion übernehmen, da er hier von den jeweiligen Unternehmen abhängig ist.
12.6 Der Veranstalter kann keine Garantie der Zustellung und Erreichbarkeit der Pushnachrichten an die Interessenten übernehmen, da dies von deren Nutzerverhalten und den jeweiligen App Stores abhängig ist.
12.7 Sollte es gem. 14.5 und 14.6 technische Probleme geben, wird der Veranstalter Ersatzmaßnahmen in seinem möglichen Rahmen ergreifen um das Marketing für den Teilnehmer sicherzustellen.
13. Refinanzierungsmodul
13.1 Der Teilnehmer erhält gem. seinem gebuchten Paket einen festen Provisionssatz für die Vermittlungen von Online Tickets für die Veranstaltung, dazu erhält er vom Veranstalter einen personalisierten Verkaufslink
13.2 Mit Zusendung der Rechnung/Teilnahmebestätigung stimmt der Teilnehmer zu, das der Veranstalter bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister für den Ticketverkauf ein Konto für ihn einrichtet.
13.3 Die Provision erhält der Teilnehmer nicht vom Veranstalter sondern direkt vom jeweiligen Zahlungsdienstleister
13.4 Sollte der Teilnehmer seine Teilnahmegebühr gem. Rechnung nicht vollständig entrichtet haben (z.B. Ratenzahlungsvereinbarung), werden die Ticketprovisionen, erst nach vollständiger Begleichung der Teilnahmegebühr ausbezahlt.
14 Veranstaltungsplattform
14.1 Der Veranstalter kann keine Haftung und Garantie für den Upload und die einwandfreien Funktionen der Videos übernehmen, da er hier von den jeweiligen Unternehmen abhängig ist, welche die Plattform umsetzten.
14.2 Der Veranstalter kann keine Haftung und Garantie für die einwandfreien Funktionen der live Videos übernehmen, da er hier von den jeweiligen Unternehmen abhängig ist, welche die Plattform umsetzten.
14.3 Der Veranstalter kann keine Haftung und Garantie für die einwandfreien Bandbreite der Übertragungsraten übernehmen, da er hier von den jeweiligen Unternehmen abhängig ist, welche die Plattform umsetzten. Des weiteren ist der jeweilige Teilnehmer selbst verantwortlich dies auf seiner Seite sicherzustellen. Eine gute Internet Bandbreite und Geschwindigkeit is Voraussetzung.
14.4 Sollte es gem. 16.1 -16.4 technische Probleme geben, wird der Veranstalter Ersatzmaßnahmen in seinem möglichen Rahmen ergreifen um das Umsetzung für den Teilnehmer sicherzustellen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bad Hindelang
Digital 24 UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführer: Manuel Baierl
Zum Stegacker 30
87541 Bad Hindelang
HRB: 16074, Amtsgericht Kempten
UstID/Steuernummer:DE308000849 /88003/34549
AGB Stand: 07/2023